LAGERBOXEN

WAS KANN ICH NICHT EINLAGERN



Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese

sicher verpackt sind, so daß sie gegen Befall von Schädlingen

geschützt sind und keine Schädlinge anziehen; Lebewesen

egal welcher Art; brennbare oder entzündliche

Stoffe/Flüssigkeiten wie z.B.. Gas, Farben, Benzin, Öl,

Lösungsmittel,etc. unter Druck stehende Gase; 

verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen;

Sprengstoffe, Munition (es sei denn gem. Gesetz gelagert);

Chemikalien, radioaktive Stoffe, biolog. Kampfstoffe; Giftmüll,

Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien;

alles was Rauch oder Geruch absondert;

jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder

unrechtmäßig erworbene Gegenstände;

Stoffe, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten.